Verhinderungspflege

Sie betreuen einen Angehörigen, vielleicht auch bereits in Zusammenarbeit mit unserem Pflegedienst? Diese Versorgung und Pflege ist oftmals sehr anstrengend für Sie. Auszeiten, auch stundenweise, von der Pflege und Betreuung sind für pflegende Angehörige daher sehr wichtig. Sie möchten sich erholen oder einen längeren Urlaub machen und suchen eine Ver-
tretung für die Dauer Ihrer Abwesenheit?  Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Ist der Pflegebedürftige in eine Pflegestufe eingestuft, so steht Ihm die sogenannte Verhinderungspflege nach dem SGB XI zu. Die Kosten für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse für 28 Tage oder bis zu einem aktuell jährlichen Höchstbetrag.

Bei Urlaub, Krankheit, oder persönlichen Terminen oder anderen Ver-
hinderungen der Pflegeperson übernehmen wir für Sie stundenweise - solange Sie verhindert sind - die Pflege, Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Person. Hierfür berechnen wir der Pflegekasse 2,30 € pro 5 Minuten und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Werden am Tag 8 Stunden für Verhinderungspflege nicht überschritten, entfällt die 28 Tageregelung, das Pflegegeld wird nicht gekürzt und es kann der jeweils aktuelle höchstmögliche Jahresbetrag, der für die Verhinderungspflege zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft werden.

Für weitere Fragen und Terminabsprachen zur Verhinderungspflege wenden sie sich an unseren Pflegedienstleiter Herrn Dieter Stetter. Er steht Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Übrigens: Unsere pflegebedürftigen Personen wurden im Rahmen der MDK Qualitätsprüfung über die Zufriedenheit mit unserem Pflegedienst befragt. Wir wurden von unseren Kunden mit der Note 1,0 bewertet.

Die Pflegepersonen fühlen sich wohl, liebevoll und fachgerecht umsorgt und sind zufrieden.

 

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