Pflegeberatunsgbesuche n. § 37.3 SGB XI

Diese Besuche sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Pflegebedürftiger privat gepflegt und versorgt wird.
Der Pflegekasse sind je nach Pflegestufe, in Pflegestufe I u. II, 2 x jährlich, in Pflegestufe III, 4x jährlich die Pflegeberatungsbesuche nachzuweisen. Der Pflegebedürftige bzw. dessen Angehörige müssen sich selbst einen zugelassenen Pflegedienst aussuchen, der diese Pflegeberatungsbesuche ausführt.

Die Kosten für die Pflegeberatungsbesuche trägt Ihre Pflegekasse.

 

 

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