Willkommen
auf unserer Homepage

Pflege und
Beratungsservice
Stetter ambulanter Pflegedienst
zugelassen für alle Pflege – u. Krankenkassen
Inhaber: Dieter Stetter, examinierter Krankenpfleger
.
Neues
Seit dem 15.2.2010 finden Sie uns in
unseren neuen, großzügigen Büroräumen am alten Standort
in der Borngasse 5
in 64319 Pfungstadt.
( In den Räumen der ehemaligen
Born-Apotheke)
Wir sind weiter unter den Ihnen
bekannten Telefonnummern
erreichbar.

Hier ein Bild des Hauses
Borngasse 5, um 1950/55. Links davon
befand sich die Post, im Flachbau war bis ca. 1970 die Born-Apotheke
untergebracht.
Im Eingang rechts war
eine Schusterei. Im Haus rechts davon war die Volksbank. Ca. 1970 wurde das
Haus umgebaut und die Born Apotheke zog
in den rechten Gebäudeteil ein, in dem sie sich bis zum Dezember 2009 befand.
Die Räume im Flachbau wurden bis 2004 verschiedenen Nutzungen unterzogen.
Am 1.4.2004 zogen wir
mit unserem ambulanten Pflegedienst in den Flachbau ein.

Schaufenster unseres ambulanten Pflegedienstes

So präsentierte sich das Haus der Borngasse 5, im Flachbau unser Pflegedienst,
im Haupthaus die Born-Apotheke, bis Dezember 2009

So zeigt sich das Fachwerkhaus
Borngasse 5, in dem
sich seit dem 15.2.2010 (im Haupthaus)
unser ambulanter Pflegedienst befindet
Unsere Schaufenster
Unsere neuen Büroräume
Kundenempfang

Büro und Kundenempfang

Nebenzimmer mit Arbeitsplätzen
Pflege und Beratungsservice
Stetter ambulanter Pflegedienst
zugelassen für alle Pflege – u. Krankenkassen
Inhaber: Dieter Stetter, examinierter Krankenpfleger
Wir über uns
Wir haben uns die Betreuung, die Pflege sowie die
medizinische Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung
zur Aufgabe gemacht.
Um diese Aufgabe erfüllen zu können sind wir Vertragspartner
der
Pflege - u. Krankenkassen.
Es ist unser Anliegen Ihnen das Verbleiben in der gewohnten Umgebung so lange wie möglich sicher und angenehm zu gestalten.
Wir erbringen unsere Leistungen, nach den neusten
Expertenstandards, erfolgreich zum Wohle unserer Kunden und verbessern und
erweitern unser Angebot nach Ihren Bedürfnissen.
Wir pflegen menschlich und fachlich kompetent
Wir sind Mitglied im bpa
Wir sind für Sie tätig in:
Alsbach
– Hähnlein Bickenbach
DA-Eberstadt Griesheim Riedstadt
Seeheim-Jugenheim
und Pfungstadt

Montserrat Clement Brigitta Kraft Nicole Stahlberg Karin Lückel
Altenpflegerin
Altenpflegerin
Pflegehelferin Altenpflegeschülerin

Dieter Stetter
Krankenpfleger
Pflegedienstleitung

Unsere Fahrzeuge


Die häusliche Pflege wird stärker unterstützt !
Die Leistungen für die häusliche Pflege werden
verbessert. Nach drei bereits feststehenden Schritten in den Jahren 2008, 2010
und 2012 soll ab 2015 eine regelmäßige Anpassung erfolgen.
Die Verbesserungen kommen sowohl wenn die Pflege
durch Angehörige übernommen wird (Pflegegeld), als auch wenn Pflegedienste
beauftragt werden (Pflegesachleistung)
Leistungsanhebungen bei der Verhinderungspflege!
Zur Unterstützung und Entlastung gibt es die
Möglichkeit der Verhinderungspflege. Sie dient dazu, bis zu vier Wochen die
verhinderte Pflegeperson aus der Familie zu vertreten. Bisher musste der
Pflegebedürftige 12 Monate gepflegt werden, bis die Verhinderungspflege erstmals in Anspruch genommen werden
durfte. Diese Wartezeit ist auf sechs Monate verkürzt worden.
Die Leistungen für die Verhinderungspflege
werden wie folgt angehoben:
|
Bis 30.6.08 |
Ab 1.7.2008 |
Ab 1.1.2010 |
Ab 1.1.2012 |
|
1432,00 |
1470,00 € |
1510,00 € |
1550,00 € |
Mehr Leistungen und damit Zeit für Demenzkranke
die zu Hause leben!
Die Betreuung an Demenz erkrankter
pflegebedürftiger Menschen ist eine besonders große Herausforderung für die
Angehörigen. Hier wurde gezielt die Unterstützung durch mehr Leistung
ausgebaut.
Konnten bisher bis zu 460 € im Jahr für
Betreuungsleistungen genutzt werden, stehen künftig entweder 100 € oder 200
€, je nach Einstufung durch die Pflegekasse, pro Monat zur Verfügung. Auch an einer Demenz
erkrankte Personen, die keine Pflegestufe haben, erhalten die Leistungen. Die
Monatsbeträge können, sofern sie in einem Jahr nicht ausgeschöpft wurden, auf
das nächste Jahr übertragen werden. Das Geld kann zum Beispiel für
Betreuungsleistungen von Pflegediensten, die Tagespflege oder die
Kurzzeitpflege genutzt werden.
Diese Leistung ist jedoch nur von zugelassenen
Pflegeeinrichtungen abrechenbar.

Wir
unterstützen Sie weiterhin bei allen Fragen zur Pflegebedürftigkeit!
Wenn Sie Fragen zur Pflegebedürftigkeit oder zur
Pflegeversicherung haben, unterstützen wir Sie sehr gerne. Sie sind uns immer
willkommen. Bitte sprechen Sie uns an.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir auch
weiterhin alles tun, um jeden Tag ein bisschen besser zu werden. Externe und
interne Prüfungen werden uns dabei unterstützen.
Wir sind Ihnen auch hier für entsprechende
Anregungen sehr dankbar.
Unsere Leistungen:
Altenpflege und Grundpflege
wie z. Beispiel:
Körperpflege, Waschen, Baden,
Duschen, Mobilität.
Sind Sie in eine Pflegestufe eingestuft und beziehen
Kombi/Sachleistung können wir die erbrachten Leistungen bis zum höchst Betrag
der jeweiligen Pflegestufe direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Übersteigt Ihr Pflegebedarf den höchstmöglichen Betrag der
jeweiligen Pflegestufe, haben Sie den Restbetrag als Eigenanteil zu tragen.
Sollte der mögliche höchst Betrag nicht ausgeschöpft werden,
erhalten Sie von der Pflegekasse, prozentual vom Pflegegeld, den Restanteil
ausgezahlt.
Unsere Preise für die Grundpflege:
|
Körperpflege
Grundkomplex |
|
|
Punktewert |
Preis |
|
Kleine
Körperpflege |
|
|
210 |
9,68 € |
|
Große
Körperpflege |
|
|
320 |
14,75 € |
|
Gr.
erweit. Körperpflege |
|
|
420 |
19,36 € |
|
Zum Grundkomplex zu
wählbar |
|
|
|
|
|
Aufsuchen/verlassen
Bett |
|
|
40 |
1,84 € |
|
Kämmen/Rasieren |
|
|
50 |
2,31 € |
|
Hilfe
bei Ausscheidung |
|
|
50 |
2,31 € |
|
Mund/Zahnpflege |
|
|
50 |
2,31 € |
|
Grundpflege inkl.
Wahleistungen |
|
|
|
|
|
Kleine
Körperpflege inkl. WL |
|
|
400 |
18,44 € |
|
Gr.
Körperpflege inkl. WL |
|
|
510 |
23,51 € |
|
Erweit.
Körperpflege inkl.WL |
|
|
610 |
28,12 € |
|
Spezielle Lagerung |
|
|
100 |
4,61 € |
|
Ausscheidungen |
|
|
|
|
|
Umfangreiche
Hilfe/Intimpfl. |
|
|
150 |
6,92 € |
|
Ernährung |
|
|
|
|
|
Einf.
Hilfe Zwischenmahlzeit |
|
|
100 |
4,62 € |
|
Hauptmahlzeit |
|
|
250 |
11,53 € |
|
Sondenernährung |
|
|
150 |
6,92 € |
|
Mobilität |
|
|
|
|
|
Aufstehen/Zubettgehen |
|
|
100 |
4,61 € |
|
Verlassen/Aufsuchen
der Wohn. |
|
|
120 |
5,53 € |
|
Mobilisation in d.
Wohnung |
|
|
120 |
5,53 € |
|
Begleitung b.
Aktivität Arzt Behörden |
|
|
150 |
6,92 € |
|
Kompressionsstr.anziehen |
|
|
50 |
2,30 € |
|
Kompressionsstr.ausziehen |
|
|
30 |
1,38 € |
|
Hauswirtschaft |
|
|
|
|
|
Pro
5 min = |
|
|
50 |
1,26 € |
|
Hausbesuchspauschale |
|
|
|
|
|
06.00
– 20.00 Uhr |
|
|
|
4,83 € |
|
20.00
– 06.00 Uhr / SA/ SO/ FEI |
|
|
|
9,66 € |
|
In
Verbindung mit SGB V |
|
|
|
2,41 € |
|
In
Verbindung mit SGB V |
|
|
|
4,83 € |
Privatanteil Investitionskosten pro Punktewert : 0,002666 €

Behandlungspflege
und Krankenpflege
wie z. Beispiel:
Ernährung über Sonde oder Port, Infusionsgabe,
Wundverbände, Dekubitusversorgung, Injektionen, Absaugen, Arzneimittelgabe,
anziehen v. Kompressionsstrümpfen, Stomaversorgung, Katheterismus, Nachsorge
bei ambulanten Operationen und vieles mehr.
Liegt eine Verordnung über die häusliche Pflege durch den
behandelnden Arzt vor und die Kasse hat
eine Kostenübernahme bewilligt, rechnen wir die Behandlungspflege direkt mit
Ihrer Krankenkasse ab.
Übernimmt die Kasse die verordneten Leistungen nicht und Sie
wünschen dennoch eine Versorgung
und Behandlung, so haben Sie die Kosten
privat zu tragen.
Unsere Preise für
Behandlungspflege
|
Anleitung
Grundpflege |
|
|
|
29,05 € |
|
Absaugen der
Atemwege |
|
|
|
5,02 € |
|
Blasenspülung |
|
|
|
3,66 € |
|
Blutdruckmessung |
|
|
|
2,51 € |
|
Blutzuckermessung
1. Einst. |
|
|
|
2,82 € |
|
Blutzuckermessung |
|
|
|
4,31 € |
|
Dekubitusversorgung |
|
|
|
5,51 € |
|
Drainagenversorgung |
|
|
|
4,01 € |
|
Einlauf/Klistier |
|
|
|
9,50 € |
|
Flüssigkeitsbilanzierung |
|
|
|
5,02 € |
|
Infusionen
I.V. Tagespauschale |
|
|
|
30,05 € |
|
Porternährung
Tagespauschale |
|
|
|
30,05 € |
|
Flüssigkeitsgabe
i.v. Tagespausch. |
|
|
|
8,51 € |
|
Inhalationen |
|
|
|
2,71 € |
|
Injektionen i.m. / s.c. |
|
|
|
3,66 € |
|
Richten v.
Injektionen |
|
|
|
1,00 € |
|
Instillation |
|
|
|
3,66 € |
|
Auflegen v.
Kälteträgern |
|
|
|
2,71 € |
|
Verbanwechsel
SPF |
|
|
|
3,51 € |
|
Sondenernährung |
|
|
|
6,92 € |
|
Katheterisieren |
|
|
|
6,52 € |
|
Magensonde
wechseln |
|
|
|
9,82 € |
|
Verbandwechsel
PEG / ZVK |
|
|
|
3,51 € |
|
Richten d.
Medikamente |
|
|
|
5,02 € |
|
Medikamente
als Einreibung |
|
|
|
2,91 € |
|
Medikamentegabe
/Einahmeüberwachung |
|
|
|
2,91 € |
|
Augentropfengabe |
|
|
|
2,75 € |
|
Stomabehandlung
/AP |
|
|
|
7,27 € |
|
Trachelakanülenversorgung |
|
|
|
7,27 € |
|
Verbandwechsel |
|
|
|
5,51 € |
|
Kompressionsverb
m.Wundversorgung |
|
|
|
7,01 € |
|
Kompressionsverband
pro Bein |
|
|
|
5,51 € |
|
Anziehen v.
Kompressionsstrümpfen |
|
|
|
2,51 € |
|
Ausziehen v.
Kompressionsstrümpfen |
|
|
|
1,51 € |
|
Anlegen v.
Stützverbänden |
|
|
|
5,51 € |
|
Hausbesuchspauschale |
|
|
|
|
|
6 – 20 Uhr |
|
|
|
4,86 € |
|
20 – 6 Uhr /
SA/ SO/ FEI |
|
|
|
9,72 € |
|
Verbindung mit
SGB XI |
|
|
|
2,43 € |
|
Verbindung mit
SGB XI |
|
|
|
4,86 € |
Pflegeberatungsbesuche
nach § 37.3 SGB XI.
Diese Besuche sind gesetzlich vorgeschrieben,
wenn ein Pflegebedürftiger privat gepflegt und versorgt
wird.
Der Pflegekasse sind je nach Pflegestufe,
in Pflegestufe I u. II, 2 x jährlich,
in Pflegestufe III, 4x jährlich
die Pflegeberatungsbesuche nachzuweisen.
Der Pflegebedürftige bzw. dessen Angehörige müssen sich selbst
einen zugelassenen Pflegedienst aussuchen,
der diese Pflegeberatungsbesuche ausführt.
Die Kosten für die Pflegeberatungsbesuche trägt Ihre Pflegekasse.
Bei Urlaub oder Krankheit sowie anderen Verhinderungen der
Pflegeperson übernehmen wir für Sie die Pflege und Versorgung für
die Dauer der Verhinderung.
Wir berechnen für die Verhinderungspflege 2,30 € pro 5 Min.
Werden am Tag 8 Stunden Verhinderungspflege nicht
überschritten, entfällt
die 28 Tagereglung und es können 1470 €, die bei einer
Einstufung in eine Pflegestufe für
die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen,
voll aus geschöpft werden.
Betreuungsdienste
nach § 45b SGB XI
Zur Entlastung pflegender Angehöriger
Stundenweise
allgemeine Beaufsichtigung,
spielerische Übungen: Spiele, vorlesen, Zeitungsschau, Gedächtnistraining,
Orientierungstraining
räumliche Orientierung: Spaziergang im Wohnumfeld,
Spaziergänge in die Natur oder im nahen Wohnumfeld
Besuch von kulturellen - öffentlichen - oder Seniorenveranstaltungen
Unsere Betreuungspreise :
1,75 Euro
pro 5 Min. von 06.00 bis 20.00 Uhr
2,58 Euro
pro 5 Min. von 20.00 bis 06.00 Uhr
hauswirtschaftliche
Versorgung
Einkaufen,
reinigen der Wohnung, Mahlzeiten
zubereiten,
Versorgung der Wäsche u.v.m.
Preise der hauswirtschaftlichen Versorgung:
1,26 Euro pro 5 Min
z. zgl. Einer Anfahrtspauschale von:
4,83 € von 06.00 bis
20.00 Uhr,
9.66 € von 20.00 bis
06.00 Uhr sowie Sa. / So. und an Feiertagen
Beratungsdienst
Sie haben Probleme bei der Einstufung in eine Pflegestufe ?
Wir helfen Ihnen und beraten Sie bei der Antragstellung und
bei Widersprüchen.
Eine Beratung kostet Sie 30.- Euro
Weiter stehen wir Ihnen kostenfrei beratend zur Seite,
sollten Sie Fragen zu den Leistungen der Pflege – u. Krankenkassen haben.
Ebenso unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von
Pflegehilfsmitteln.
24 Stunden Rufbereitschaft
Sie sind bei uns Kunde, dann steht Ihnen täglich, 24 Stunden
an
365 Tagen im Jahr unsere 24 Stundenrufbereitschaft zur
Verfügung
um Ihnen bei pflegerischen Notfällen helfend zur Seite zu
stehen.
Unser Hausnotruf

Sicherheit rund um die Uhr mit unserem Hausnotruf
in Kooperation mit dem Frankfurter - Verband e.V. –
Hausnotruf-Deutschland
Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert das?
Mit unseren Hausnotrufgeräten bieten wir unseren
Kunden ein hohes Maß an Sicherheit bei einfacher Bedienung. Das Gerät selbst
ist benutzerfreundlich konzipiert. Die Tasten sind groß und leicht zu bedienen.
Das Gerät wird an die Telefonleitung angeschlossen und ist mit dem Handsender
verknüpft. Durch einen Knopfdruck am Hausnotrufgerät oder dem mobilen
Handsender wird in Sekundenschnelle mit direkter Freisprechverbindung unsere
Hausnotrufzentrale kontaktiert. So können wir direkt mit dem Anrufer sprechen
und sicherstellen, dass alle nötigen Maßnahmen eingeleitet werden.

Mitarbeiter in der Zentrale sehen auf dem Bildschirm, wer
den Notruf ausgelöst hat. Bei Alarmauslösung wird unser Pflegedienst
verständigt, wenn ein Wohnungsschlüssel von Ihnen bei uns hinterlegt ist. Und
sofort kommt Hilfe von unseren Pflegefachkräften, denn wir sind 24 Std. für Sie
erreichbar.

Unsere Hausnotrufpreise:
Monatliche Bereitschafts-
u. Schlüsselhinterlegungsgebühr
5,11 €
Sie übergeben uns einen Schlüssel, damit wir effektiv Helfen
können.
Wir sind 24 Stunden tgl. erreichbar. Im Alarmfall erhalten
Sie durch unsere examinierten Pflegefachkräfte Hilfe, notwendige Maßnahmen
werden vor Ort entschieden.
Monatliche Gerätegebühr, incl. Tagestaste 17,90 €
Bei bestehender Einstufung in eine Pflegestufe übernimmt die
Pflegekasse die
mtl. Grundgebühr von 17,90 € auf Antrag.
Einmalige Anschlussgebühr 25,56 €
Bei bestehender Einstufung in eine Pflegestufe übernimmt die
Pflegekasse einmalig die Anschlussgebühr
in Höhe von 10,49 € auf Antrag.
Kosten für einen Hausnotrufeinsatz
Pro 5 Min. Einsatzdauer (50 Punkte)
2,26 €
Ihr Ansprechpartner:

Herr Dieter Stetter
Pflegedienstleitung
Bürozeiten:
Montag bis Freitag
von 14.00 bis 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unsere Adresse:
Borngasse 5
64319
Pfungstadt
Telefon:
06157 / 955 416, Fax: 06157 955 417
www.Pflegeservice-Stetter.de
Mail: Pflegeservice-Stetter@gmx.de


Pflege und Beratungsservice
Stetter ambulanter Pflegedienst
Wir sind Mitglied im bpa