Willkommen auf unserer Homepage

 

                                                        

 

 Pflege und Beratungsservice 

          Stetter ambulanter Pflegedienst

zugelassen für alle Pflege – u. Krankenkassen

Inhaber: Dieter Stetter, examinierter Krankenpfleger

 

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Neues

 

Unsere Webseite wird überarbeitet

 

 

 

 

 

Seit dem 15.2.2010 finden Sie uns in unseren neuen, großzügigen Büroräumen am alten Standort

in der Borngasse 5

in 64319 Pfungstadt.

( In den Räumen der ehemaligen Born-Apotheke)

Wir sind weiter unter den Ihnen bekannten Telefonnummern

erreichbar.

 

 

                            

Hier ein Bild des Hauses Borngasse 5,  um 1950/55. Links davon befand sich die Post, im Flachbau war bis ca. 1970 die Born-Apotheke untergebracht.

Im Eingang rechts war eine Schusterei. Im Haus rechts davon war die Volksbank. Ca. 1970 wurde das Haus umgebaut und die Born Apotheke  zog in den rechten Gebäudeteil ein, in dem sie sich bis zum Dezember 2009 befand. Die Räume im Flachbau wurden bis 2004 verschiedenen Nutzungen unterzogen.

Am 1.4.2004 zogen wir mit unserem ambulanten Pflegedienst in den Flachbau ein.

 

 

 

 

                                           

                                                             Schaufenster unseres ambulanten Pflegedienstes

 

 

 

 

                         

 So präsentierte sich das Haus der Borngasse 5, im Flachbau unser  Pflegedienst,

                   im Haupthaus die Born-Apotheke, bis Dezember 2009

 

 

 

                                              

 

So zeigt sich das Fachwerkhaus

Borngasse  5, in dem sich seit dem 15.2.2010 (im  Haupthaus) unser ambulanter Pflegedienst befindet

 

 

   

Unsere Schaufenster                                

                           

                                                                                

 

 

 

 

                                        Unsere neuen Büroräume                                                                                       

 

 

                            

                    

                                                                                           Kundenempfang

 

                                          

                                                                                      Büro und Kundenempfang

 

                                         

                                                                                 Nebenzimmer mit Arbeitsplätzen

 

 

 

                                  

 

 

 

 

             Pflege und Beratungsservice 

          Stetter ambulanter Pflegedienst

zugelassen für alle Pflege – u. Krankenkassen

Inhaber: Dieter Stetter, examinierter Krankenpfleger

                                                                    

Wir über uns

Wir haben uns die Betreuung, die Pflege sowie die medizinische Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung zur Aufgabe gemacht.

Um diese Aufgabe erfüllen zu können sind wir Vertragspartner der

Pflege - u. Krankenkassen.

Es ist unser Anliegen Ihnen das Verbleiben in der gewohnten  Umgebung so lange wie möglich sicher und angenehm zu gestalten.

Wir erbringen unsere Leistungen, nach den neusten Expertenstandards, erfolgreich zum Wohle unserer Kunden und verbessern und erweitern unser Angebot nach Ihren Bedürfnissen.

Wir pflegen menschlich und fachlich kompetent

 

Wir sind Mitglied im bpa

 

 

      Wir sind für Sie tätig in:

 

Alsbach – Hähnlein     Bickenbach

 

DA-Eberstadt    Griesheim    Riedstadt

 

Seeheim-Jugenheim und Pfungstadt

 

 

     Unsere   Mitarbeiter/Innen              

            Montserrat   Clement          Brigitta Kraft                 Nicole Stahlberg           Karin Lückel

                     Altenpflegerin              Altenpflegerin                   Pflegehelferin         Altenpflegeschülerin

 

                                      

 

                                         Dieter Stetter

                                          Krankenpfleger

                                          Pflegedienstleitung

 

 

                                  

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                              

Unsere Fahrzeuge

 

 

                      

 

 

 

 

             

                      

                                                                                                  

 

                    

 

 

 

Die häusliche Pflege wird stärker unterstützt !

Die Leistungen für die häusliche Pflege werden verbessert. Nach drei bereits feststehenden Schritten in den Jahren 2008, 2010 und 2012 soll ab 2015 eine regelmäßige Anpassung erfolgen.

Die Verbesserungen kommen sowohl wenn die Pflege durch Angehörige übernommen wird (Pflegegeld), als auch wenn Pflegedienste beauftragt werden (Pflegesachleistung)

 

Leistungsanhebungen bei der Verhinderungspflege!

Zur Unterstützung und Entlastung gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Sie dient dazu, bis zu vier Wochen die verhinderte Pflegeperson aus der Familie zu vertreten. Bisher musste der Pflegebedürftige 12 Monate gepflegt werden, bis die Verhinderungspflege   erstmals in Anspruch genommen werden durfte. Diese Wartezeit ist auf sechs Monate verkürzt worden.

Die Leistungen für die Verhinderungspflege werden wie folgt angehoben:

 

Bis 30.6.08

Ab 1.7.2008

Ab 1.1.2010

Ab 1.1.2012

1432,00

1470,00 €

1510,00 €

1550,00 €

 

 

Mehr Leistungen und damit Zeit für Demenzkranke die zu Hause leben!

Die Betreuung an Demenz erkrankter pflegebedürftiger Menschen ist eine besonders große Herausforderung für die Angehörigen. Hier wurde gezielt die Unterstützung durch mehr Leistung ausgebaut.

Konnten bisher bis zu 460 € im Jahr für Betreuungsleistungen genutzt werden, stehen künftig entweder 100 € oder 200 €, je nach Einstufung durch die Pflegekasse, pro Monat zur Verfügung. Auch an einer Demenz erkrankte Personen, die keine Pflegestufe haben, erhalten die Leistungen. Die Monatsbeträge können, sofern sie in einem Jahr nicht ausgeschöpft wurden, auf das nächste Jahr übertragen werden. Das Geld kann zum Beispiel für Betreuungsleistungen von Pflegediensten, die Tagespflege oder die Kurzzeitpflege genutzt werden.

Diese Leistung ist jedoch nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen abrechenbar.

 

                     

 

 

 

 

      Wir unterstützen Sie weiterhin bei allen Fragen zur Pflegebedürftigkeit!

Wenn Sie Fragen zur Pflegebedürftigkeit oder zur Pflegeversicherung haben, unterstützen wir Sie sehr gerne. Sie sind uns immer willkommen. Bitte sprechen Sie uns an.

Sie können sich darauf verlassen, dass wir auch weiterhin alles tun, um jeden Tag ein bisschen besser zu werden. Externe und interne Prüfungen werden uns dabei unterstützen.

Wir sind Ihnen auch hier für entsprechende Anregungen sehr dankbar.

 

 

Unsere Leistungen:

Altenpflege und Grundpflege

wie z. Beispiel:

               Körperpflege, Waschen, Baden, Duschen, Mobilität.

Sind Sie in eine Pflegestufe eingestuft und beziehen Kombi/Sachleistung können wir die erbrachten Leistungen bis zum höchst Betrag der jeweiligen Pflegestufe direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Übersteigt Ihr Pflegebedarf den höchstmöglichen Betrag der jeweiligen Pflegestufe, haben Sie den Restbetrag als Eigenanteil zu tragen.

Sollte der mögliche höchst Betrag nicht ausgeschöpft werden, erhalten Sie von der Pflegekasse, prozentual vom Pflegegeld, den Restanteil ausgezahlt.

 

Unsere Preise für die Grundpflege:

Körperpflege Grundkomplex

 

 

Punktewert

Preis

Kleine Körperpflege

 

 

 

210

9,68 €

Große Körperpflege

 

 

 

320

14,75 €

Gr. erweit. Körperpflege

 

 

 

420

19,36 €

Zum Grundkomplex zu wählbar

 

 

 

 

Aufsuchen/verlassen Bett

 

 

 

40

1,84 €

Kämmen/Rasieren

 

 

 

50

2,31 €

Hilfe bei Ausscheidung

 

 

 

50

2,31 €

Mund/Zahnpflege

 

 

 

50

2,31 €

Grundpflege inkl. Wahleistungen

 

 

 

 

Kleine Körperpflege inkl. WL

 

 

 

400

18,44 €

Gr. Körperpflege inkl. WL

 

 

 

510

23,51 €

Erweit. Körperpflege inkl.WL

 

 

 

610

28,12 €

Spezielle Lagerung

 

 

100

4,61 €

Ausscheidungen

 

 

 

 

Umfangreiche Hilfe/Intimpfl.

 

 

150

6,92 €

Ernährung

 

 

 

 

Einf. Hilfe Zwischenmahlzeit

 

 

 

100

4,62 €

Hauptmahlzeit

 

 

 

250

11,53 €

Sondenernährung

 

 

 

150

6,92 €

Mobilität

 

 

 

 

Aufstehen/Zubettgehen

 

 

100

4,61 €

Verlassen/Aufsuchen der Wohn.

 

 

 

120

5,53 €

Mobilisation in d. Wohnung

 

 

 

120

5,53 €

Begleitung b. Aktivität Arzt Behörden

 

 

150

6,92 €

Kompressionsstr.anziehen

 

 

50

2,30 €

Kompressionsstr.ausziehen

 

 

30

1,38 €

Hauswirtschaft

 

 

 

 

Pro 5 min =

 

 

50

1,26 €

Hausbesuchspauschale

 

 

 

 

06.00 – 20.00 Uhr

 

 

 

4,83 €

20.00 – 06.00 Uhr / SA/ SO/ FEI

 

 

 

9,66 €

In Verbindung mit SGB V

 

 

 

2,41 €

In Verbindung mit SGB V

 

 

 

4,83 €

                                  Privatanteil Investitionskosten  pro Punktewert : 0,002666

Behandlungspflege

und Krankenpflege

                                                                wie z. Beispiel:

Ernährung über Sonde oder Port, Infusionsgabe, Wundverbände, Dekubitusversorgung, Injektionen, Absaugen, Arzneimittelgabe, anziehen v. Kompressionsstrümpfen, Stomaversorgung, Katheterismus, Nachsorge bei ambulanten Operationen und vieles mehr.

Liegt eine Verordnung über die häusliche Pflege durch den behandelnden Arzt  vor und die Kasse hat eine Kostenübernahme bewilligt, rechnen wir die Behandlungspflege direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Übernimmt die Kasse die verordneten Leistungen nicht und Sie wünschen  dennoch eine Versorgung und  Behandlung, so haben Sie die Kosten privat zu tragen.

 

              Unsere Preise für Behandlungspflege

Anleitung Grundpflege

 

 

 

 

         29,05 €

Absaugen der Atemwege

 

 

 

 

5,02 €

Blasenspülung

 

 

 

 

3,66 €

Blutdruckmessung

 

 

 

 

2,51 €

Blutzuckermessung 1. Einst.

 

 

 

 

2,82 €

Blutzuckermessung 

 

 

 

 

4,31 €

Dekubitusversorgung

 

 

 

 

5,51 €

Drainagenversorgung

 

 

 

 

4,01 €

Einlauf/Klistier

 

 

 

 

9,50 €

Flüssigkeitsbilanzierung

 

 

 

 

5,02 €

Infusionen I.V. Tagespauschale

 

 

 

 

30,05 €

Porternährung Tagespauschale

 

 

 

 

30,05 €

Flüssigkeitsgabe i.v. Tagespausch.

 

 

 

 

8,51 €

Inhalationen

 

 

 

 

2,71 €

Injektionen   i.m. / s.c.

 

 

 

 

3,66 €

Richten v. Injektionen

 

 

 

 

1,00 €

Instillation

 

 

 

 

3,66 €

Auflegen v. Kälteträgern

 

 

 

 

2,71 €

Verbanwechsel SPF

 

 

 

 

3,51 €

Sondenernährung

 

 

 

 

6,92 €

Katheterisieren

 

 

 

 

6,52 €

Magensonde wechseln

 

 

 

 

9,82 €

Verbandwechsel PEG / ZVK

 

 

 

 

3,51 €

Richten d. Medikamente

 

 

 

 

5,02 €

Medikamente als Einreibung

 

 

 

 

2,91 €

Medikamentegabe /Einahmeüberwachung

 

 

 

 

2,91 €

Augentropfengabe

 

 

 

 

2,75 €

Stomabehandlung /AP

 

 

 

 

7,27 €

Trachelakanülenversorgung

 

 

 

 

7,27 €

Verbandwechsel

 

 

 

 

5,51 €

Kompressionsverb m.Wundversorgung

 

 

 

 

7,01 €

Kompressionsverband pro Bein

 

 

 

 

5,51 €

Anziehen v. Kompressionsstrümpfen

 

 

 

 

2,51 €

Ausziehen v. Kompressionsstrümpfen

 

 

 

 

1,51 €

Anlegen v. Stützverbänden

 

 

 

 

5,51 €

Hausbesuchspauschale

 

 

 

 

6 – 20 Uhr

 

 

 

4,86 €

20 – 6 Uhr / SA/ SO/ FEI

 

 

 

9,72 €

Verbindung mit SGB XI

 

 

 

2,43 €

Verbindung mit SGB XI

 

 

 

4,86 €

 

 

            Pflegeberatungsbesuche

    nach § 37.3 SGB XI.

Diese Besuche sind gesetzlich vorgeschrieben,

wenn ein Pflegebedürftiger privat gepflegt und versorgt wird.

Der Pflegekasse sind je nach Pflegestufe,

in Pflegestufe I u. II, 2 x jährlich,

in Pflegestufe III, 4x jährlich

die Pflegeberatungsbesuche nachzuweisen.

Der Pflegebedürftige bzw. dessen Angehörige müssen sich selbst

einen zugelassenen Pflegedienst  aussuchen,

der diese Pflegeberatungsbesuche ausführt.

Die Kosten für die Pflegeberatungsbesuche trägt Ihre Pflegekasse.

                                 

Verhinderungspflege

Bei Urlaub oder Krankheit sowie anderen Verhinderungen der Pflegeperson übernehmen wir für Sie die Pflege und Versorgung für

die Dauer der Verhinderung.

Wir berechnen für die Verhinderungspflege 2,30 € pro 5 Min.

Werden am Tag 8 Stunden Verhinderungspflege nicht überschritten, entfällt

die 28 Tagereglung und es können 1470 €, die bei einer Einstufung in eine      Pflegestufe für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen,

voll aus geschöpft werden.

 

                    Betreuungsdienste

                     nach § 45b SGB XI

  Zur Entlastung pflegender Angehöriger                                        

 

Stundenweise  allgemeine Beaufsichtigung,

spielerische Übungen: Spiele, vorlesen, Zeitungsschau, Gedächtnistraining, Orientierungstraining

räumliche Orientierung: Spaziergang im Wohnumfeld, Spaziergänge in die Natur oder im nahen Wohnumfeld

Besuch von kulturellen -  öffentlichen - oder Seniorenveranstaltungen

 

                    

               Unsere Betreuungspreise :

                                  1,75 Euro pro 5 Min. von  06.00 bis 20.00 Uhr

                                  2,58 Euro pro 5 Min. von  20.00 bis 06.00 Uhr

 

hauswirtschaftliche  Versorgung

Einkaufen, reinigen der Wohnung, Mahlzeiten

zubereiten, Versorgung der Wäsche u.v.m.

 Preise der hauswirtschaftlichen Versorgung:

1,26 Euro pro 5 Min

z. zgl. Einer Anfahrtspauschale von:

4,83 € von 06.00 bis 20.00 Uhr,

9.66 € von 20.00 bis 06.00 Uhr sowie Sa. / So. und an Feiertagen

 

                            Beratungsdienst

Sie haben Probleme bei der Einstufung in eine Pflegestufe ?

Wir helfen Ihnen und beraten Sie bei der Antragstellung und

bei Widersprüchen.

Eine Beratung kostet Sie 30.- Euro

 

Weiter stehen wir Ihnen kostenfrei beratend zur Seite, sollten Sie Fragen zu den Leistungen der Pflege – u. Krankenkassen haben.

Ebenso unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln.

 

24 Stunden Rufbereitschaft

Sie sind bei uns Kunde, dann steht Ihnen täglich, 24 Stunden an

365 Tagen im Jahr unsere 24 Stundenrufbereitschaft zur Verfügung

um Ihnen bei pflegerischen Notfällen helfend zur Seite zu stehen.

 

Unser Hausnotruf

                                      

Sicherheit rund um die Uhr mit unserem Hausnotruf

in Kooperation mit dem Frankfurter - Verband e.V. – Hausnotruf-Deutschland

 

                                                          

Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert das?

Mit unseren Hausnotrufgeräten bieten wir unseren Kunden ein hohes Maß an Sicherheit bei einfacher Bedienung. Das Gerät selbst ist benutzerfreundlich konzipiert. Die Tasten sind groß und leicht zu bedienen. Das Gerät wird an die Telefonleitung angeschlossen und ist mit dem Handsender verknüpft. Durch einen Knopfdruck am Hausnotrufgerät oder dem mobilen Handsender wird in Sekundenschnelle mit direkter Freisprechverbindung unsere Hausnotrufzentrale kontaktiert. So können wir direkt mit dem Anrufer sprechen und sicherstellen, dass alle nötigen Maßnahmen eingeleitet werden.

 

 

Mitarbeiter in der Zentrale sehen auf dem Bildschirm, wer den Notruf ausgelöst hat. Bei Alarmauslösung wird unser Pflegedienst verständigt, wenn ein Wohnungsschlüssel von Ihnen bei uns hinterlegt ist. Und sofort kommt Hilfe von unseren Pflegefachkräften, denn wir sind 24 Std. für Sie erreichbar.

 

 

Unsere Hausnotrufpreise:

 

Monatliche Bereitschafts-  u. Schlüsselhinterlegungsgebühr      5,11 €

Sie übergeben uns einen Schlüssel, damit wir effektiv Helfen können.

Wir sind 24 Stunden tgl. erreichbar. Im Alarmfall erhalten Sie durch unsere examinierten Pflegefachkräfte Hilfe, notwendige Maßnahmen werden vor Ort entschieden.

Monatliche Gerätegebühr, incl. Tagestaste                                  17,90 €

Bei bestehender Einstufung in eine Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse die

mtl. Grundgebühr von 17,90 € auf Antrag.

 

Einmalige Anschlussgebühr                                                          25,56 €

Bei bestehender Einstufung in eine Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse einmalig die Anschlussgebühr

in Höhe von 10,49 € auf Antrag.

 

Kosten für einen Hausnotrufeinsatz

Pro 5 Min. Einsatzdauer (50 Punkte)                                                2,26 €

 

 

 

Ihr Ansprechpartner:

 

 

Herr Dieter Stetter

Pflegedienstleitung

 

 

Bürozeiten:

Montag bis Freitag

von 14.00 bis 17.00 Uhr

und nach Vereinbarung

 

Unsere Adresse:

Borngasse 5

                64319 Pfungstadt

 

Telefon:

06157 / 955 416, Fax: 06157 955 417

www.Pflegeservice-Stetter.de

Mail: Pflegeservice-Stetter@gmx.de

 

 

Pflege und Beratungsservice 

Stetter ambulanter Pflegedienst

 

Wir sind Mitglied im bpa